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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Dienstleistungen zwischen

TriVentures Solutions GmbH
Marktstraße 14
6845 Hohenems
Österreich

Firmenbuchnummer: FN 680990 g
Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch
UID-Nummer: ATU83432705
E-Mail: info@triventures-solutions.com
Website: www.triventures-solutions.com

(im Folgenden „TriVentures“ oder „wir“ genannt)

und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Das Angebot von TriVentures richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern werden ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung oder Annahme eines Angebots oder die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Projektbezogene Vereinbarungen sowie Verträge mit einer Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten werden durch individuelle Angebote oder Projektverträge näher bestimmt. Diese AGB gelten als Bestandteil des jeweiligen Vertrags, sofern sie dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und wirksam vereinbart wurden.

Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot diesen AGB vor.

3. Leistungsumfang

TriVentures entwickelt und implementiert individuelle KI-Lösungen und Automatisierungen für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere:

  • KI-gestützte Telefonie- und Sprachassistenzlösungen

  • KI-Agenten und digitale Assistenzsysteme

  • automatisierte KI-Workflows

  • Prozess- und Systemautomatisierungen

  • Integration von KI-Lösungen in bestehende Systeme

  • Beratung, Konzeption und technische Umsetzung im Bereich künstliche Intelligenz und Automatisierung

  • damit verbundene digitale Dienstleistungen

Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Nach Projektbeginn gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots abgerechnet.

Soweit Leistungen von Systemen, Plattformen, Schnittstellen oder KI-Modellen Dritter abhängen, kann TriVentures deren dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktionsweise oder Kompatibilität nicht gewährleisten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt TriVentures sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Inhalte verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese verwendet und verarbeitet werden dürfen und keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für den Einsatz der vereinbarten Lösung erforderlichen internen Voraussetzungen zu schaffen und seine Mitarbeiter sowie sonstigen betroffenen Personen angemessen zu informieren und einzuweisen.

Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Der dadurch entstehende Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

5. Fremdleistungen und Drittanbieter

TriVentures ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Partnerunternehmen, Subunternehmer und freie Mitarbeiter heranzuziehen. Zwischen diesen Personen oder Unternehmen und dem Auftraggeber entsteht dadurch kein unmittelbares Vertragsverhältnis.

Soweit für die Leistungserbringung Dienste, Plattformen, KI-Modelle, Programmierschnittstellen oder sonstige Systeme Dritter erforderlich sind, gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

Kosten für Telefonie, Nutzungseinheiten, API-Aufrufe, KI-Modelle, Software, Lizenzen, Hosting, Domains, Plattformen oder andere Drittleistungen sind nur dann im vereinbarten Entgelt enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich festgehalten wurde.

TriVentures hat keinen Einfluss auf Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen oder die Einstellung von Diensten Dritter. Soweit hierdurch Anpassungen an der vereinbarten Lösung erforderlich werden, können diese nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist festgelegt wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftraggeber hat außerdem die notwendigen und zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

Anzahlungen und laufende Vorauszahlungen können entsprechend dem jeweiligen Angebot verlangt werden.

Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist TriVentures nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, mit der Leistungserbringung nicht zu beginnen oder laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Vereinbarte Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge mit fester Laufzeit haben grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Abweichend davon kann im jeweiligen Angebot eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten oder eine andere Laufzeit vereinbart werden.

Laufzeitverträge verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Abweichende Regelungen im individuellen Angebot bleiben unberührt.

Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Erbringung des vereinbarten Leistungsumfangs, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Das Recht beider Vertragsparteien zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für TriVentures insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt, notwendige Mitwirkungspflichten wiederholt nicht erfüllt oder die bereitgestellten Lösungen rechtswidrig oder vertragswidrig verwendet.

8. Leistungstermine und Verzögerungen

Angegebene Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Fristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Änderungswünsche, technische Probleme bei Drittanbietern oder andere von TriVentures nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von TriVentures nicht zu vertretende Ereignisse befreien TriVentures für die Dauer ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.

9. Einsatz von KI-Systemen

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass KI-Systeme auf Wahrscheinlichkeiten beruhen und trotz sorgfältiger Konfiguration unrichtige, unvollständige, missverständliche oder unerwartete Ergebnisse erzeugen können.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen wesentliche Ergebnisse und Entscheidungen vor ihrer geschäftlichen, rechtlichen, finanziellen, medizinischen oder sonstigen folgenreichen Verwendung durch eine geeignete Person überprüft werden.

Der Auftraggeber darf die bereitgestellten Lösungen nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise einsetzen, die Rechte Dritter verletzt. Gesetzliche Informations-, Transparenz-, Dokumentations-, Kontroll- und Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit dem konkreten Einsatz der Lösung sind vom Auftraggeber zu beachten.

Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbar erheblicher Beeinträchtigung betroffener Personen dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet wurden.

10. Haftung und Erfolgsgarantie

TriVentures erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und im Interesse des Auftraggebers.

Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche, technische oder sonstige Ergebnisse wird nicht übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Der Erfolg einer KI- oder Automatisierungslösung hängt unter anderem von der Qualität der bereitgestellten Daten, den eingesetzten Drittanbietern, den technischen Rahmenbedingungen und der Mitwirkung des Auftraggebers ab.

Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

Für Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Diensten Dritter haftet TriVentures nur, wenn TriVentures den Schaden schuldhaft verursacht hat.

Für Inhalte, Daten und Anweisungen, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder über die Lösung verarbeitet werden, sowie für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage von KI-Ausgaben trifft, übernimmt TriVentures keine Haftung, sofern TriVentures daran kein Verschulden trifft.

11. Support, Betrieb und Wartung

Support-, Betriebs-, Betreuungs- oder Wartungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Ohne gesonderten Wartungs- oder Betreuungsvertrag obliegen die laufende Kontrolle, Pflege und Aktualisierung der übergebenen Lösungen nach der Abnahme dem Auftraggeber.

Bestimmte Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten oder eine ununterbrochene Funktionsfähigkeit werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Verfügbarkeit von Diensten, Plattformen, Schnittstellen und KI-Modellen Dritter kann von TriVentures nicht garantiert werden.

Erforderliche Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittsystemen, gesetzlichen Vorgaben oder den technischen Voraussetzungen des Auftraggebers sind nicht Teil einer einmaligen Projektleistung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

12. Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme der Leistung aufgefordert.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung der Leistung schriftlich und nachvollziehbar mitzuteilen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine begründete Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber bei Beginn der Frist ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.

Die produktive Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme, soweit der Nutzung keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.

Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und ausreichend konkret zu melden. TriVentures ist zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gewährleistungsfrist bei Verträgen mit Unternehmern sechs Monate ab Abnahme beziehungsweise Übergabe.

Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung durch unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Änderungen, ungeeignete Daten, Systeme des Auftraggebers oder Änderungen beziehungsweise Ausfälle von Drittanbietern verursacht wurde.

13. Sperrung bei Zahlungsverzug oder vertragswidriger Nutzung

Bei Zahlungsverzug ist TriVentures nach vorheriger Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, bereitgestellte digitale Leistungen vorübergehend zu sperren, den Zugriff darauf einzuschränken oder laufende Leistungen auszusetzen, soweit dies technisch und rechtlich zulässig sowie für den Auftraggeber zumutbar ist.

TriVentures ist außerdem berechtigt, den Zugriff vorübergehend einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, sicherheitsgefährdende oder erheblich vertragswidrige Nutzung vorliegen.

Die Verpflichtung zur Zahlung offener Forderungen bleibt davon unberührt.

14. Nutzungsrechte

Sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den von TriVentures erstellten Arbeitsergebnissen.

Entwürfe, Konzepte, Vorlagen, Arbeitsdateien, Methoden, Prozessmodelle, Quellmaterialien, allgemeine Komponenten und nicht ausgewählte Varianten verbleiben bei TriVentures, sofern ihre Übergabe oder Nutzung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

TriVentures bleibt berechtigt, bei der Leistungserbringung gewonnenes allgemeines Wissen, Erfahrungen, Methoden und nicht kundenspezifische Komponenten für andere Projekte zu verwenden. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen dabei nicht offengelegt werden.

Rechte an verwendeter Drittsoftware, KI-Modellen, Schnittstellen, Schriftarten, Bildern, Videos, Plugins, Templates oder sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

TriVentures ist berechtigt, fertiggestellte Leistungen unter Nennung des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart wurde.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

TriVentures verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter www.triventures-solutions.com/datenschutz.

Soweit TriVentures personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Einwilligungen sowie den rechtmäßigen Einsatz von Sprachaufzeichnungen, Telefonie- und Assistenzsystemen.

Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der TriVentures Solutions GmbH vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zumindest der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: August 2026

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